Herzlich Willkommen!
Allgemeine Geschäftsbedingungen Farm-Land GmbH

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Farm-Land GmbH (nachstehend
Verkäuferin genannt) und ihren Vertragspartnern (nachstehend Kunde genannt) gelten
ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt
der Bestellung gültigen Fassung. Sie sind wesentlicher Bestandteil sämtlicher Lieferungen
und Leistungen, die die Verkäuferin gegenüber dem Kunden erbringt. Abweichende
Geschäfts,- und Einkaufsbedingungen verpflichten die Verkäuferin nur, soweit sie sich
diesbezüglich schriftlich einverstanden erklärt hat.
I.Kaufvertrag/Übertragung von Rechten und Pflichten
1. Die Verkäuferin liefert Ausstattungsgegenstände und Textilien für den Bereich Jagd,
Hund und Pferd. Die in Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen u.ä. enthaltenen
Angaben sind freibleibend und unverbindlich; sie sind keine garantierten
Beschaffenheiten, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich. Die
Verkäuferin ist berechtigt Subunternehmer einzusetzen. Kundenspezifische
Änderungen und Ergänzungen der Ausstattungsgegenstände, insbesondere der
Textilien müssen schriftlich erfolgen.
2. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist
abgeschlossen, wenn die Verkäuferin die Annahme der Bestellung innerhalb einer
Woche schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Sollte wider
Erwarten die bestellten Artikel nicht mehr vorrätig oder nicht mehr lieferbar sein, ist
die Verkäuferin nicht zur Ausführung der Bestellung verpflichtet. Stattdessen ist die
Verkäuferin berechtigt, an Stelle der bestellten Waren eine in Qualität und Preis
gleichwertige Ware zu liefern.
3. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet. Sollte ein Leistungsgegenstand ernsthaft und
endgültig verweigert werden, ist die Verkäuferin berechtigt, durch schriftliche
Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
4. Die in der unter Abschnitt I. Nr. 1 festgelegten Beschaffenheiten legen die
Eigenschaften der Leistungen abschließend fest. Insbesondere enthalten öffentliche
Äußerungen der Verkäuferin, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritte z.B.
Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit bzw. Werbeaussagen
keine die Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des
Liefergegenstandes.
5. Die Verkäuferin übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, soweit sie trotz eines vorherigen Abschlusses eines entsprechenden
Einkaufs-, oder Zulieferungsvertrages ihrerseits nicht in der Lage ist, die
entsprechende Leistung zu erhalten. Die Verantwortlichkeit der Verkäuferin für
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt. Die Verkäuferin wird den
Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes
informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich
ausüben; die Verkäuferin wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die
entsprechenden Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
II.
Preise
1. Die Preise verstehen sich ab Werk. Mehraufwand, der auf Versäumnissen des Kunden
beruht, ist gesondert zu vergüten.
2. Die Preise basieren auf den jeweils gültigen Preislisten. Sie verstehen sich ohne
Mehrwertsteuer. Diese ist vom Kunden in der gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der
Rechnungsstellung zusätzlich zu entrichten.
3. Die Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten. Auf Wunsch des Kunden
versichern wir die Sendungen auf seine Kosten gegen Diebstahl,- Bruch,- Feuer,- und
Transportschäden. Erhält die Verkäuferin keine besondere Versandvorschrift,
versendet sie die Ware auf dem nach ihrem Ermessen günstigsten Versandweg, der für
solche Sendungen verkehrsüblich ist.
III.
Lieferung/Lieferverzug/Versand/Gefahrübergang
1. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung der
Verkäuferin, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des
Liefergegenstandes.
2. Die Lieferung erfolgt durch die Deutsche Post AG, entweder frei oder als Nachnahme.
3. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kunden
angegebene Lieferadresse. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht
ausnahmsweise ein Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Liefertermine, die
verbindlich zugesagt wurden, beginnen mit Vertragsabschluss und werden bei
Vertragsschluss schriftlich dokumentiert. Werden nachträglich schriftliche
Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefertermin
oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.
4. Die Verkäuferin haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den
gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die
Haftung der Verkäuferin für den Schadensersatz neben sowie statt der Leistung auf 5 %
des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Lieferung begrenzt.
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der Verkäuferin
etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt
nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Importund
Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind nicht von der Verkäuferin zu
vertreten. Das gleiche gilt bei höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und
unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen. Eine unverschuldete Betriebsstörung liegt
insbesondere dann vor, wenn der Vorlieferant der Verkäuferin mangels hinreichender
Auslastung nicht produziert und die Verkäuferin deshalb nicht beliefert wird. Der Kunde
kann daraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Verzögert sich die Leistung aus
diesen Gründen um mehr als vier Wochen, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich der von
der Verzögerung betroffenen Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Darüber
hinausgehende Ansprüche sind, soweit der Verzug nicht auf zumindest grober
Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen.
6. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den
gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des
Käufers auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen auf 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der
Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers
wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht,
soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum
Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
7. Werden die Leistungen nach Vertragsabschluss aufgrund Produktionseinstellung des
Vorlieferanten unmöglich, so ist die Verkäuferin zur Stornierung und zum Rücktritt
berechtigt. In diesem Falle kann der Kunde keinen Schadensersatz geltend machen.
IV.
Zahlung/Zahlungsverzug
1. Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Kunde kann den Kaufpreis per
Rechnung, Kreditkarte oder Lastschriftverfahren bezahlen.
2. Der Kaufpreis und die verauslagten Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes,
sofern die Lieferung per Nachnahme erfolgt, spätestens jedoch 10 Tage nach Zugang der
Rechnung zu entrichten.
3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher
Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen unter Berechnung aller
Einziehungs- und Diskontzinsen.
4. Kommt der Kunde mit Zahlungen – bei Vereinbarungen von Teilzahlungen mit 2
aufeinanderfolgenden Raten – in Verzug, so kann die Verkäuferin unbeschadet ihrer
Rechte aus Abschnitt VII nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht auch,
wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden
herabzusetzen.
5. Verzugszinsen werden mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet, wenn der
Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft ist, die bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Den Nachweis eines höheren Verzugsschadens behält sich die Verkäuferin vor.
V.
Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kaufpreis ist in vollem Umfang nach Maßgabe des Abschnitts V., Ziffern 1 und 2,
fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen der Verkäuferin 10 Tage nach dem
Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins
etwaiger Mängel steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies
nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten
der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Außerdem ist der
Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder von der Verkäuferin ausdrücklich und schriftlich anerkannt
sind.
VII.
Eigentumsvorbehalt
1. Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der Verkäuferin bis zur Erfüllung sämtlicher ihr
gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche und darüber
hinaus bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die der Verkäuferin aus ihren
laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Kunden zustehen, wenn der Kunde
eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist,
die bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt. Auf Verlangen des Kunden ist die Verkäuferin zum
Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit dem
Kaufgegenstand in Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die
übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung angemessene Sicherung
besteht.
2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der
Verkäuferin in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen
und anerkannt wird.
3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Gebrauch des
Gegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnittes
nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug gemäß des Abschnitts IV. befindet.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die Verkäuferin den Kaufgegenstand vom Kunden
herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter
Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf
bestmöglich verwerten. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung der Verkäuferin eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung,
Vermietung oder anderweitige, die Sicherung der Verkäuferin beeinträchtigende
Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veränderung zulässig.
5. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei
Ausübung des Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt, hat der Kunde der Verkäuferin
sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den
Eigentumsvorbehalt der Verkäuferin hinzuweisen.
VIII.
Gewährleistung/Haftung
1. Die Haftung für Sachmängel am Kaufgegenstand beträgt ein Jahr ab Auslieferung, wenn
der Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft ist, die bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Die Verkäuferin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder eines
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen
haftet die Verkäuferin nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten oder soweit die Verkäuferin den Mangel arglistig verschwiegen oder
eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der
Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden
durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen
Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Abs.
2 gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit die
Verkäuferin den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
3. Die Regelung des vorstehenden Abs. 2 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis
oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer III. Abs. 4,
die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer III. Abs. 6.
4. Die Verkäuferin hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und
unverändert an den Kunden weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei
Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe des Abs. 2 dieses Abschnitts unberührt.
5. Der Kunde ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb eines Monats nach dem
Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, der Verkäuferin schriftlich
anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Kunden möglich, zu
beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Kunden
dar.
6. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, aber spätestens innerhalb 14 Tage nach
Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle
Mängelansprüche ausgeschlossen. Die Vorschriften der § 377, 387 HGB bleiben
unberührt und gelten in vollem Umfang.
7. Ordnungsgemäß erhobene und begründete Mängelrügen werden wir durch
Ersatzlieferung oder Nachbesserung entsprechen. Sofern es sich bei dem Käufer um eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft handelt,
die bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit gehandelt hat, kann die Verkäuferin nach ihrer Wahl den Mangel
beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.
8. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist die Verkäuferin hierzu nicht in der Lage,
ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
IX.Gerichtsstand/Erfüllungsort/Vertragsauslegung
1. Erfüllungsort ist der Sitz der Verkäuferin.
2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz der Verkäuferin.
3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
4. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein,
oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im
übrigen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke
herausstellen sollte. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der
Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am
nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinne und
Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Beruht die
Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem im Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder
Termin), so soll ein rechtlich zulässiges Maß an die Stelle treten. Die
Vertragsschließenden sind verpflichtet, durch eine formelle Änderung des Wortlautes
des Vertrages eine notwendige Änderung festzulegen. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen gem. BGB und HGB.
X.
Datenspeicherung
Ihre Daten werden zum Zweck der rationellen Fakturierung in der EDV des Verkäufers
gespeichert. Die Daten verbleiben ausschließlich im Geschäftsbereich des Verkäufers.